Externer Brandschutzbeauftragter

Sie benötigen Unterstützung im Brandschutzbereich oder sind rechtlich sogar dazu aufgefordert worden, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen, wollen oder können aber keinen eigenen Mitarbeiter dazu ausbilden oder benennen? Dann fordern Sie sich jetzt sofort ein Angebot an.

Wir bieten Ihnen Unterstützung u.a. beim

  • Erstellen und Aktualisieren der Brandschutzordnung Teil A, B & C
  • Kontrolle von Flucht- und Rettungswegplänen sowie Feuerwehrplänen
  • Durchführen von Räumungsübungen
  • Begleitung von Behördlichen Brandschutzbegehungen
  • Beurteilung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Aufsicht und Planung von feuergefährlichen Arbeiten
  • Begehungen und Kontrolle des Brandschutzes im Betrieb inkl. Dokumentation und Mängelmeldungen sowie Mängelverfolgung
  • Begleitend und beratend bei Neu-, Umbau- oder Erweiterungsbauten sowie bei Nutzungsänderungen oder Anmietungen
  • Aus- & Fortbildung der Mitarbeiter im Bereich Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer sowie der jährlichen Brandschutzausbildung nach ASR A2.2 (siehe Trainingscenter und Schulungen)
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Mitwirken bei baulichen, technischen oder organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen

Ein externer Brandschutzbeauftragter ist in erster Linie direkter Ansprechpartner für alle Brandschutz-Fragen im Betrieb und erfüllt alle konkreten Anforderungen die sich aus folgenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien ergeben.

  • §§ 10, 13 (2) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • § 22 DGUV Vorschrift 1 
  • ASR A2.2
  • vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08 
  • DGUV Information 205-003 
  • VdS 3111