Feuerlöscher / Feuerlöschgeräte

Prüfung, Wartung und Verkauf

Alle Feuerlöschgeräte müssen in regelmäßigen Zeitabständen (2 Jahre) von legitimierten Sachkundigen nach DIN 14406 Teil 4 instand gehalten werden und durch eine zur Prüfung befähigte Person gemäß der Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden.

Um die Betriebsbereitschaft zu gewährleisten, müssen alle Feuerlöscher nach jedem Gebrauch – auch bei nur teilweiser Entleerung – sofort wieder neu gefüllt und geprüft werden.

Ihr Unternehmen rüsten wir gemäß der Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 mit Feuerlöschern und dazugehöriger Beschilderung aus.

Sollten im privaten Gebrauch Feuerlöscher vorhanden sein, raten wir auch hier dringend zu einer regelmäßigen Überprüfung. Denn nur dann können Sie sich im Ernstfall auf die Geräte verlassen.


Wir sind Ihr richtiger Ansprechpartner rund um das Thema Brandschutz.